Notfallreform der Bundesregierung greift zu kurz

Notfallreform der Bundesregierung greift zu kurz
Foto: Jorinde Schulz

Der Rettungsdienst muss endlich bedarfsgerecht gestärkt werden. Eine Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung - und eine Vorstellung der Forderungen der Linken.

Am 9. Juli 2026 befasste sich der Bundestag in der ersten Lesung mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine Reform der Notfallversorgung. Laut Gesundheitsministerin Nina Warken soll diese Reform die Rettungsdienste und Notaufnahmen entlasten und die Patient*innen besser durch die unterschiedlichen Angebote der Akut- und Notfallversorgung steuern. Mit der Reform geht auch das Versprechen einher, durch Effizienzsteigerung Milliarden in der Notfallversorgung einzusparen.

Dass die Notfallversorgung reformiert werden muss, steht außer Frage. Rettungskräfte erleben seit Jahren ein System am Limit: steigende Einsatzzahlen, Personalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen. Die permanente Überlastung ist nicht nur für die Beschäftigten ein Problem, sie gefährdet auch die Patient*innensicherheit.

Die Reform schreibt erstmals gesetzlich fest, dass die Rettungsdienste mehr leisten als einen Transport ins Krankenhaus. Künftig soll die medizinische Notfallrettung ins Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen und damit als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt und vergütet werden. Das ist eine echte Verbesserung für den Rettungsdienst. Denn aktuell werden viele Versorgungsleistungen, welche die Rettungsdienste vor Ort übernehmen, nicht vergütet. Die Träger leiden unter einer strukturellen Unterfinanzierung. In einigen Kommunen hat diese fehlende gesetzliche Abbildung der Versorgungsrealität dazu geführt, dass Patient*innen Rechnungen für Rettungseinsätze bekamen.

Trotz dieser wichtigen Verbesserung bleibt der Gesetzesentwurf beim Rettungsdienst unzureichend und unterfinanziert. Wer neue Strukturen einführt, wie beispielsweise die geplanten Integrierten Notfallzentren, muss auch Gelder bereitstellen, um diese aufzubauen und das zusätzliche Personal zu bezahlen. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Notfallreform sollen Milliarden eingespart werden. Dieses Problem verschärft sich mit dem GKV-Sparpaket der Bundesregierung, das am 10. Juli 2026 im Bundestag beschlossen wurde. In diesem Gesetz steht, dass die Vergütungen für die Rettungsdienste als Sparmaßnahme gedeckelt werden sollen. Die Berufsverbände im Rettungsdienst – vom Krankentransport bis hin zur Luftrettung – haben daran scharfe Kritik geäußert. Notfallreform und GKV-Sparpaket widersprechen sich: Es ist nicht möglich, mehr Leistungen des Rettungsdienstes mit der Notfallreform vergüten zu wollen und gleichzeitig die Gesamtfinanzierung des Rettungsdienstes mit dem GKV-Sparpaket zu deckeln.

Rettungsdienste fungieren als Auffangbecken eines kaputtgesparten Systems

Rettungskräfte erleben täglich, dass sie längst nicht mehr nur klassische Notfälle versorgen. Immer häufiger werden Rettungsdienste gerufen, weil die Hilfesuchenden keine ambulante Versorgung erhalten: Hausarztpraxen sind nicht erreichbar, Pflegeeinrichtungen überlastet oder der kassenärztliche Notdienst inklusive Angebote für psychische Notlagen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt verfügbar.

„Rettungsdienste und Notaufnahmen fungieren als Auffangbecken einer kaputtgesparten Gesundheitsversorgung. Die ambulante Akutversorgung weist seit Jahren erhebliche Lücken auf, und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben selbst sehr deutlich gesagt, dass sie diese kurzfristig nicht schließen können. Trotzdem überträgt die Reform ausgerechnet ihnen noch mehr Verantwortung, obwohl sie ihrem Sicherstellungsauftrag vielerorts bereits heute nicht ausreichend nachkommen. Daher wird die Reform die Probleme nicht lösen: Patient*innen werden absehbar entweder weiterhin in überfüllten und chronisch unterfinanzierten Notaufnahmen landen, oder sie erhalten gar keine Versorgung mehr, weil sie digital abgewiesen werden oder das wohnortnahe Krankenhaus längst geschlossen wurde. Damit werden Versorgungsprobleme nicht gelöst, sondern lediglich auf Kosten der Patient*innen verlagert.“  - Stella Merendino

Die Linke fordert deshalb integrierte Leitstellen unter der einheitlichen Rufnummer 112, die die bisherigen Aufgaben von 112 und 116117 bündeln und die Akut- und Notfälle gemeinsam koordinieren. Die Leitstellen sollen Hilfesuchenden ein breites Spektrum an Angeboten vermitteln: Aufsuchende Versorgung und Telefonberatung, ambulante Weiterbehandlung, Kranken- und Rettungstransport oder eine Behandlung in einem integrierten Akut- und Notfallzentrum. Die Terminvermittlung in ambulante Praxen soll weiterhin über die 116117 erfolgen.

Fehlende bundesweite Standards

Ein großes Problem im rettungsdienstlichen Alltag sind fehlende verbindliche bundeseinheitliche Standards. Bis heute hängt es oft vom jeweiligen Landkreis, Träger oder der ärztlichen Leitung ab, wie die Hilfesuchenden versorgt werden. Das führt zu einem Flickenteppich und sorgt für Unsicherheiten im Berufsalltag. Hier schafft die Notfallreform der Regierung keine Abhilfe, sondern verweist auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Die Linke fordert, endlich bundeseinheitliche Standards einzuführen:

  • zur Versorgungsqualität, durch einheitliche Hilfsfristen, Algorithmen und Ausstattungen der Fahrzeuge,
  • Aus- Fort- und Weiterbildung, durch einheitliche Curricula, Rezertifizierungen,
  • heilkundlichen Kompetenzen für Notfallsanitäter*innen mit rechtssicherer Ausübung,
  •  sowie für die Ausbildung von Rettungssanitäter*innen.

Gute Versorgung braucht gute Arbeitsbedingungen

Die Realität vieler Beschäftigter im Rettungsdienst ist geprägt von 48-Stunden-Wochen, zusätzlichen Überstunden, Dienstübernahmen, fehlenden Pausenregelungen und hoher physischer sowie psychischer Belastung. Zudem erleben die Beschäftigten zunehmend Gewalt im Arbeitsalltag.

 „Die Reform enthält kaum Verbesserungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wer eine funktionierende Notfallversorgung will, muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten gesund im Beruf bleiben können.“ – Stella Merendino

Auch hier fordert die Linke Verbesserungen:

  • eine Begrenzung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden,
  • eine Pausenmindestzeit von 30 Minuten am Stück,
  • die vollwertige Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit,
  • sowie die Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz zur Verkürzung der Ruhezeit von elf auf zehn, neun oder fünfeinhalb Stunden zu streichen.

Unterfinanzierte Krankenhäuser und flächendeckende Klinikschließungen

Nicht nur die Rettungsdienste, auch die Notaufnahmen sind aktuell unterfinanziert. Die Krankenhäuser bekommen nur einen Teil der Kosten erstattet, die sie für die Versorgung von Notfällen aufwenden. Das sorgt für eine permanente Überlastung der Beschäftigten, überfüllte Notaufnahmen und lange Wartezeiten für die Patient*innen. Die Notfallreform der Bundesregierung ändert hieran nichts. Die Unterfinanzierung soll bestehen bleiben.

Die Linke fordert stattdessen eine kostendeckende Finanzierung der Notaufnahmen und aller Bestandteile der Akut- und Notfallversorgung. Kostendeckung bedeutet, dass alle Kosten, die den Leistungserbringern für die bedarfsgerechte Versorgung von Patient*innen entstehen, von den Krankenkassen vollständig refinanziert werden. Das würde auch absichern, dass Notaufnahmen und Rettungsdienste ausreichend Personal vorhalten können, um jederzeit eine gute Versorgung leisten zu können.

Gleichzeitig verschärft die Krankenhauspolitik der Bundesregierung die Lage weiter. Weitere Klinikschließungen und die Zentralisierung der Krankenhausversorgung führen schon heute zu längeren Transportwegen und überfüllten Notaufnahmen. Für die Rettungskräfte entstehen dadurch längere Einsatzzeiten und somit eine zusätzliche Belastung im ohnehin angespannten Alltag. 

Dagegen fordert die Linke die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Versorgung, die für alle in Wohnortnähe erreichbar ist, gerade im Notfall.