Bundesregierung verweigert klare Regelungen – Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt bleibt lückenhaft

Bundesregierung verweigert klare Regelungen – Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt bleibt lückenhaft

Eine bedrückende Lage, keine einheitlichen Regelungen

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu den rechtlichen und praktischen Lücken bei der Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt zeigt ein bedrückendes Bild. Bis heute gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, wie Ärztinnen und Ärzte vorgehen können, wenn Betroffene bewusstlos oder nicht einwilligungsfähig sind.

“Es ist beschämend, dass der Staat genau die Menschen, die helfen wollen, im Unklaren lässt. Wer Betroffene von sexualisierter Gewalt schützen will, braucht Sicherheit – keine Angst vor Konsequenzen.”

- Stella Merendino

Die Bundesregierung versteckt sich hinter Zuständigkeitsfragen

Die Bundesregierung verweist auf die Länder, anstatt selbst Verantwortung zu übernehmen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig unzureichend. Zwar verweist die Regierung auf das Konstrukt der „mutmaßlichen Einwilligung“, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben ist, doch genau diese Regelung ist unklar und wird im medizinischen Alltag sehr unterschiedlich ausgelegt. Ärztinnen und Ärzte geraten dadurch in ein rechtliches Dilemma: Entweder sie sichern Spuren und riskieren juristische Konsequenzen, oder sie verzichten darauf und lassen die Betroffenen ohne Möglichkeit, später Gerechtigkeit einzufordern.

 „Der aktuelle Fall von Marvin S. in Berlin zeigt, was das für Betroffene bedeuten kann - neben dem Polizeiversagen in der Aufklärung hat auch die fehlende Existenz forensischer Spuren fast dazu geführt, dass er nie verurteilt worden wäre.“

- Jil Z., Mit-Initiatorin der Kampagne „Nur Ja heißt Ja“.

Spuren werden oft nicht gesichert

Die Folgen sind gravierend: Ohne klare Regeln können Ärztinnen und Ärzte bei Verdacht auf eine Vergewaltigung oft keine Beweise sichern – selbst, wenn jede Minute zählt. Kommt die Patientin erst Stunden oder Tage später wieder zu Bewusstsein, ist es oft zu spät. Spuren sind zerstört, Täterinnen und Täter bleiben ungestraft. Die Bundesregierung nimmt dieses Risiko billigend in Kauf, anstatt eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Rechte der Betroffenen stärkt und gleichzeitig Rechtssicherheit für das medizinische Personal schafft.

Bislang gibt es weder Modellprojekte noch Forschungsförderung, die sich mit der Frage beschäftigen, wie Beweissicherung bei nicht einwilligungsfähigen Betroffenen verbessert werden könnte. Auch Fort- und Weiterbildungsprogramme für medizinisches Fachpersonal oder Polizei werden nicht gezielt unterstützt. Damit bleibt der Umgang mit sexualisierter Gewalt Stückwerk, abhängig von Zufällen und regionalen Unterschieden.

Für die Linke ist klar: Das ist ein politisches Versagen

Wer Spuren nicht sichert, verhindert Aufklärung. Wer sich auf Zuständigkeitsfragen zurückzieht, lässt Betroffene im Stich. Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung, die es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, Spuren auch ohne vorherige Einwilligung zu sichern, wenn ein konkreter Verdacht auf sexualisierte Gewalt vorliegt. Eine solche Regelung muss selbstverständlich strikt an den Schutz der Betroffenen gebunden sein, darf nicht gegen ihren später geäußerten Willen verwendet werden und muss hohe datenschutzrechtliche Standards erfüllen.

Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung. Der Staat hat die Pflicht, alles zu tun, um den Opfern Gerechtigkeit zu ermöglichen und Täter*innen konsequent zu verfolgen. Solange die Bundesregierung untätig bleibt, werden Beweise vernichtet, Verfahren scheitern und Betroffene bleiben allein. Das können und werden wir nicht hinnehmen.

Die initiative "nur ja heißt ja" stellt sich vor:
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Wir fordern ein konsens-basiertes Sexualstrafrecht. Dies gilt bereits in 14 EU-Ländern. Doch Deutschland stellt sich quer. Außerdem kämpfen wir für mehr Sichtbarkeit, Schutzmaßnahmen und Gerechtigkeit für alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt!

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