Pressemitteilung: Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Pressemitteilung

08. Oktober 2025

 

Statements zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

 

Anlass: Kabinettsbeschluss zum Referentenentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG)

Stella Merendino, Sprecherin für Krankenhaus- und Notfallversorgung der Fraktion Die Linke im Bundestag erklärt hierzu:

 

„Gesundheitsministerin Warken betont immer wieder, sie wolle die Versorgung auf dem Land sichern. Die vorgesehenen Ausnahme- und Übergangsregelungen des KHAG reichen dafür aber bei weitem nicht aus - zumal die Ministerin bereits angekündigt hat, dass Klinikschließungen unvermeidbar seien. Besonders betroffen sind kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum, die auch mit dem KHAG weiterhin massiv unterfinanziert bleiben. Mit dieser Reform steuert die Bundesregierung auf eine Zwei-Klassen-Versorgung zu: In Städten ist im Notfall medizinische Hilfe erreichbar, während Menschen in ländlichen Regionen oft so lange warten müssen, dass ihnen schlimmstenfalls kein Krankenhaus mehr helfen kann. Eine verantwortungsvolle Krankenhausreform müsste aus dem Hamsterrad ständiger Verschlimmbesserungen aussteigen und Gesundheit nicht als Ware, sondern endlich als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge begreifen – dazu fehlt dieser Regierung offenbar der Mut.“

 

„Die Vorhaltevergütung soll mit dem KHAG erst ein Jahr später voll wirksam werden – ein Etikettenschwindel ist sie nach wie vor."

 

Eine verfehlte Reform wird auch durch Flickwerk nicht besser. Solange Krankenhauskonzerne mit lukrativen Behandlungen Gewinne einfahren, während die Grundversorgung unterfinanziert bleibt, ändert sich an der katastrophalen Lage der Kliniken nichts. Kreißsäle, Notaufnahmen und viele andere Funktionsbereiche sind im derzeitigen DRG-System unzureichend oder gar nicht abgebildet und können nur über Umwege vergütet werden. Weder das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) noch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) schaffen hier Abhilfe. Die DRG-Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Statt neuer "DRGs 2.0" in Form von "Vorhalte"-Pauschalen braucht es schlicht und einfach die Einführung einer kostendeckenden Finanzierung. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre die Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den DRGs.“

 

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Sonstiges:

Link zur PM des BMfG

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/anpassung-krankenhausreform-kabinett-pm-08-10-25.html

Referentenentwurf BMfG:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/krankenhausreformanpassungsgesetz.html

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